Montag, Dezember 14, 2009

9/11-Anschläge waren von der CIA und dem Mossad gesteuert

Ex-Präsident von Italien: 9/11-Anschläge waren von der CIA und dem Mossad gesteuert

Der ehemalige Präsident Italiens und der Mann, der die Existenz von Operaton Gladio enthüllt hatte, Francesco Cossiga, erzählte Italiens meistrespektierter Zeitung [Corriere della Sera, die Red.], dass die 9/11-Anschläge von der CIA und dem Mossad gesteuert waren und dass dies den Geheimdiensten weltweit bekannt sei.

Quelle:nachrichten.amplify
blogs.com

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Donnerstag, Dezember 03, 2009

Klima Klimalüge Klimabetrug

Der Klima-Gipfel wird der Gipfel des Klima-Betruges

Paul Nuttall spricht über Climategate im EU-Parlament .....

ich habe gerade den Kollegen der Sozialist da drüben über Grönland und die Eisschmelze in Grönland gehört. Die Frage die ich zu diesem Thema stellen möchte ist, warum heisst Grönland denn Grönland? Ist es weil Grönland vielleicht mal grün war, als der Planet wärmer war?
Diese Woche sahen wird das Spektakel beim führenden Klimaforschungszentrum in der UK, welches die Regierungen berät, wie sie ertappt wurden Daten zu ändern und die Debatte zu unterdrücken. Es ist eine absolute Schande.

Lesen Sie den ganzen Artikel, Klima Klimalüge Klimabetrug

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Donnerstag, November 26, 2009

Jetzt ist es raus: Rentner sollen verarmen ( CDU/FDP )

Frühestens ab 2016 können die 20 Millionen deutschen Rentner wieder mit einem deutlichen Renten-Plus rechnen.”

Bis zu diesem Jahr seien keine Rentenanpassungen möglich, das heißt NULL!-schreibt die Hauspostille von Frau Merkel

Die Fakten:

  • Nun weiß man aber, dass die EU in ihren Finanzplanungen eine Preissteigerung von 2 % als Ziel angibt.
  • Nun weiß man aber, dass die von Professor Brachinger ermittelte Preissteigerung das Zweieinhalbfache zumindest beträgt.
  • Nun weiß man aber, dass das die Preissteigerungsrate berechnende Statistische Bundesamt eine Behörde des Innenministeriums ist; somit sind die Veröffentlichungen der Preissteigerungsraten politisch und mit größter Vorsicht zu genießen, um nichts anderes zu sagen.
Berechnet man 3 mögliche Szenarien, der beste Fall-der wahrscheinliche Fall-der schlimmste Fall, dann ergibt sich für bis 2016 folgendes Bild:


best case possible worst case Jahr
3% 4% 5%
100,00 100,00 100,00 2009
97,00 96,00 95,00 2010
94,09 92,16 90,25 2011
91,27 88,47 85,74 2012
88,53 84,93 81,45 2013
85,87 81,54 77,38 2014
83,30 78,28 73,51 2015
80,80 75,14 69,83 2016
78,37 72,14 66,34 2017
76,02 69,25 63,02 2018
73,74 66,48 59,87 2019
71,53 63,82 56,88 2020



















































+Wissen Sie, was das heißt? Lesen Sie es?

1. im besten Fall beträgt Ihre Kaufkraft 80,80 Euro von heute 100 Euro! Sie können sich 20 Prozent weniger leisten! Anders gesagt: 20 Prozent der Rentner, die heute an der Grundsicherungsgrenze sind, werden in die Grundsicherung fallen! Der schwere und würdelose Gang der Rentner zum Sozialamt beginnt. Und dazu müssen die Rentner die emotionale Klippe überwinden!

2. im wahrscheinlichen Fall beträgt Ihre Kaufkraft 75,14 Euro von heute 100 Euro! Sie können sich 25 Prozent weniger leisten! Ein Viertel dessen, was Sie sich heute kaufen können, können Sie sich dann nicht mehr leisten! Sie werden von dieser Regierung und der Vorgängerregierung in die Armut geschickt! SO GEHEN POLITIKER MIT DER MENSCHENWÜRDE UM!

3. im schlimmsten Fall beträgt Ihre Kaufkraft 69,83 Euro von heute 100 Euro! Die Politiker lassen Sie verrecken! PFUI, KANN MAN ZU DIESEM ABSCHAUM NUR NOCH SAGEN!

Und was haben die Rentner in den letzten Jahren schon für schlimme Einschränkungen hingenommen!

Während alles immer teurer wurde, mussten sie sich mit wenig zufrieden geben. Die Politiker haben in ihrer Überheblichkeit dann die Karte Jung gegen Alt ausgespielt. Missfelder- CDU, ein lebendes Beispiel für Altenhetze!

Zudem kam dann eine vermutlich gesteuerte Diskussion darüber, dass es den Alten doch wirklich gut ginge, “Die wohlhabendsten Rentner, die wir je hatten”, das war die veröffentlichte Tendenz der Mainstreampresse, die nicht wahrhaben will, was die Rentenversicherung mit ihren Zahlen veröffentlichte ( gern nochmals in diesem Zusammenhang gezeigt ):


rentenbezugshohen-je-rentner-und-monat-jahr-2007

Und diese Minirenten, nur wenige liegen auf der Sonnenseite, sollen zusätzlich darben? Selbst betroffene Politiker scheinen langsam aufzuwachen und erkennen, zu welchem Armenhaus sie Deutschland gemacht haben-

Lesen Sie weiter auf " Deutschland Debatte -tiefgründig-informativ-partizipativ"

Quelle: www.deutschland-debatte.de

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Sonntag, November 15, 2009

Welt Online: Die Deutschen brauchen ein Nationalbewusstsein

Welt Online Komentar.
Die Deutschen brauchen ein Nationalbewusstsein..... .

Zitat"Im Nachgang der Feierlichkeiten zum 9. November ist es an der Zeit, einmal über die nationale Identität der Deutschen nachzudenken. Anders als die Bürger in den europäischen Nachbarländern, besitzen die wenigsten Deutschen ein Nationalbewusstsein. Es wäre also an der Zeit, eines zu entwickeln. "

Interessanter Artikel und noch interessantere Kommentare.
Einfach einmal lesen und nachdenken. Klick hier Welt Online

Liegt es vielleicht auch daran , wie und in welcher Richtung sich unser Deutschland in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Errungenschaften es den Durchschnittsbürger gebracht hat ?

Sind das die Punkte die das Nationalbewusstsein fördern?

- Agenda 2010
- Altersarmut / Kinderarmut / Zerstörung der Mittelschicht
- Ausverkauf der Infrastruktur
- Bevorteilung von Kapitaleinkünften
- Bildungsmisere
- Biometrik in Pässen
- Ein-Euro-Jobs
- Energieversorgerkartelle
- Euro statt DM
- Energiepreisexplosion
- Gesetzgebung durch Wirtschaft
- Gesundheitsfond
- Hartz IV (Armut per Gesetz)
- Hedgefonderlaubnis
- Kalte Progression
- Kindergeld Bezugsalter herabgesetzt
- Kundendatenhandel
- Lasche Finanzmarktregeln
- Lehrermangel
- Lobbyismus und Korruption
- Mehrwertsteuererhöhung v. 16 auf 19 %-Punkte, das sind 18,75%
- Missbräuchliche Bundeswehreinsätze
- Nichtverfassungskonforme Gesetze
- Niedriglöhne
- Online-Durchsuchung
- Praxisgebühr
- Prekäre Beschäftigung
- Privatisierungen (Wasser, Energie, Gesundheit, Grundversorgung)
- Rente mit 67
- Rettungspakete für Betrüger (Banken)
- Riesterrente (Geringverdiener)
- Sinnlose Subventionen
- Staatsverschuldungsberg
- Studiengebühren
- Tafeln für Arme
- Überwachungsstaat
- Unangemessene Managergehälter
- Unbezahlte Praktika
- Ungerechtes Gesundheitssystem
- Ungerechtes Steuersystem
- Vorratsdatenspeicherung
- Zeitarbeitssklaven
- Zuzahlungen (Zahnersatz, Brille, Medikamente usw.)

- Out of Area-Einsätze der Bundeswehr in Verletzung des Grundgesetz
- Unterstützung des Krieges im Irak mit Ramstein als Drehkreuz
- Beteiligung an einem Angriffskrieg in Afghanistan
- Unterstützung Israels im Massenmord an der Bevölkerung in Gaza

Die Liste kann noch fortgesetzt werden aber .... .

Heinrich Heine Nachtgedanken

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Thränen fließen.

Zum kompletten Werk H.Heine Nachtgedanken XXIV
Hier KlICKEN Nachtgedanken H.Heine

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Dienstag, September 15, 2009

Schweinegrippe

Achtung - Krebs-Gefahr durch Schweinegrippe-Impfung?
Die aktuelle Angst der Menschen vor einer Pandemie hält Wodarg für eine „Inszenierung“!
„Das ist ein Riesengeschäft für die Pharmaindustrie“, ist sich Wodarg sicher.

Die Schweinegrippe unterscheide sich nicht von den üblichen Grippewellen. „Im Gegenteil: Wenn sie die Zahl der Fälle sehen, ist das lächerlich verglichen mit anderen Grippezügen.“

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Europarat mahnt zwar einen vorsichtigen, aber vor allem unaufgeregten Umgang mit der Grippe an.

Zudem: Bislang hätten die Hersteller von Grippe-Impfstoff nie gewusst, wie viel Abnehmer sie dafür im Herbst hätten. „Neu ist nun, dass die Bundesregierung der Pharmaindustrie eine Verkaufsgarantie gibt.“


http://www.sofitimalter.com/achtung-krebs-gefahr-durch-schweinegrippe-impfung--23813.html

Donnerstag, August 20, 2009

Auslandsreise: So viel darf man zollfrei mitbringen

Auslandsreise: So viel darf man zollfrei mitbringen

Kurzübersicht über Waren die man zollfrei aus der EU und der Nicht EU einführen darf!
Die bestimmungen haben sich verändert - zu gunsten des Reisenden was die Zollfreien ! Mitbringsel" betrifft.
Leider ist es ja so das selbst Zollangestellte - sogar verständlicher weise- nicht wissen was allles wo deklariert wird und zu geordnet werden soll, muss, KANN!!!!
Vom normalen Bürger wird dies natürlich verlangt und kräftig abkassiert- gut für den Staatshaushalt.
Fazit: Gute Strategie - undurchsichtige Gesetze und Verordnungen die keiner wissen kann und dann abkassieren.
Nun zu den Zollbestimmungen:

Alljährlich bringen deutsche Urlauber aus dem Ausland nicht nur Souvenirs mit nach Hause, sondern auch Nahrungs- und Genussmittel. Bei zu großen Mengen sagt der Zoll allerdings Stopp.

So viel darf man maximal aus EU-Ländern einführen:
Zigaretten: 800 Stück
Zigarren: 200 Stück
Tabak: 1 Kilogramm
Schnaps, Liköre: 10 Liter
Wein: 90 Liter
Schaumwein: 60 Liter
Bier: 110 Liter
Kaffee: 10 Kilogramm
Benzin: Max. 20 Liter + eigener Kraftstofftank

Einreise aus Nicht-EU-Ländern:
Zigaretten: Max. 200 Stück
Zigarren: Max. 50 Stück
Tabak: Max. 250 Gramm
Alkohol: Max. 1 Liter mit mehr als 22 Prozent Alkohol oder 2 Liter mit höchstens 22 Prozent Alkoholgehalt
Bier: Max. 16 Liter
Wein: Max. 4 Liter
Benzin: Max. 10 Liter + eigener Kraftstofftank

Andere Waren:
Bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro für Personen, die per Schiff oder Flugzeug einreisen.
Bis zu 300 Euro für Personen, die mit anderen Verkehrsmitteln einreisen, etwa Auto oder Bahn.
Bis zu 175 Euro Warenwert für Jugendliche unter 15 Jahren, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Tipp : Vorher Informieren bei Zoll klick
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Onlinefernsehen

Das ist der Hammer zum Hammerpreis



Mit dieser Software rüsten sie Ihren PC, Laptop ect.
in weniger als 5 minuten in einen SUPERFERNSEHER um.

Ich weis, jetzt kommt die Frage, welche zusätzliche Hardware
sprich TV Karte ect benötige ich .

Antwort : KEINE

Sie benötigen keinerlei zusätzliche Hardware, keine Sat Schüssel, zusätzliche Programme.

Einfach die Software installieren - dauert keine 5 Minuten und sie können und jetzt kommt der
Hammer über 2150 SATELITTEN PROGRAMME weltweit empfangen und sehen.
Programme aus den Bereichen Sport, Film, Kultur, Business, Nachrichten, Musik usw..

Fernsehprogramme mit onlinefernsehen oder internetfernsehen von
Argentinien bis Zypern oder Nod bis Südpol.
Nein , Spas beiseite obwohl sie diese Sat Stationen in den entsprechenden Regionen
empfangen und sehen können.
Sie sehen US Amerikanische Sender genauso wie Chinisische Fernsehsender!
Jetzt nich abwegig reagieren.
Personen die schon in China waren oder Sat Empfaang per Schüssel haben werden wissen was es mit den chinesichen oder den anderen asiatischen Fernsehsender, wie den thailändischen oder koreanischne, japanischen ect. auf sich hat.
Es laufen Action Filme die wirklich den Namen alle Ehre machen und in EU wohl garnicht erst ausgestrahlt werden dürften.
Von Horror filmen einmal ganz abgesehen. Das sind Schocker.
Nun soll es genug sein.
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oder sonstwas.
Es lohnt sich wirklich!
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Montag, August 17, 2009

Telefon-Abzocke mit Televoting-Nummern

0137: Neue Telefon-Abzocke mit Televoting-Nummern
Vor einer neuen Telefon-Abzocke warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Verschiedene Unternehmen missbrauchen derzeit wieder die Televoting-Rückrufnummer (0137),
um bei ahnungslosen Anschlussinhabern abzukassieren.

Die Unaufmerksamkeit der Verbraucher wird ausgenutzt!

Die Masche ist nicht neu, aber deshalb nicht weniger dreist.
Das Telefon klingelt nur ganz kurz und ein unbeantworteter Anruf mit einer 0137x-Rufnummer wird
auf dem Display angezeigt. Anschlussinhaber, die jetzt glauben, einen wichtigen Anruf verpasst
zu haben und ohne vorherige Kontrolle die angegebene Nummer zurück rufen,
tappen damit auch schon in die Kostenfalle.

"Vielen Dank für Ihren Rückruf,
Ihr Anruf wurde registriert. Dieser Anruf kostet Sie aus
dem deutschen
Festnetz einen Euro",
verkündet eine elektronische Stimme vom Band.

Zusätzlich schildern Betroffene, dass die
Lockanrufe besonders häufig am Wochenende in den frühen Morgenstunden erfolgten.
So hätten viele Angerufenen geglaubt, es handle sich um einen Notfall und hätten sofort zurück gerufen.

"Diese massenhaft versandten Lock– beziehungsweise Ping-Anrufe stellen eine rechtswidrige
Belästigung dar, die Betroffenen rechnen nicht damit, dass sie einen teure Rufnummer
anwählen und werden somit über die fehlende Gesprächsintention des Ping-Anrufes getäuscht",
argumentiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Deshalb rate sie allen Betroffenen,
dies - trotz des relativ kleinen Geldbetrages - bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen,
die dann gegen die rechtswidrige Nutzung der 0137er Rufnummern vorgehen kann.

Ein entsprechendes Formblatt erhalten Betroffene über die Internetseite der
Bundesnetzagentur oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Autor Michaels Friedrichs onlinekosten .de


Sonntag, August 16, 2009

Handy und Notebook schenken lassen

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Klingt unglaublich geht aber!
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Sonntag, Juli 12, 2009

DSL Anbieter im Vergleich

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Donnerstag, Juli 02, 2009

Haarausfall

Haarausfall-Haare wachsen wieder!

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Schönes, volles Haar ist ein Symbol für Vitalität, Lebenskraft und Jugend.

Haarverlust und schütteres Haar können als Einbuße von Kraft und Schönheit angesehen werden. Wer an sich selbst zum ersten Mal starken Haarausfall bemerkt, ist zunächst verunsichert und fühlt sich ratlos.

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Pelovit® ist unser 3-facher Lösungsansatz:
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Schützen
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Die Grundlage des gesunden Haarwachstums ist die Stimulation und Regeneration bei angemessener Versorgung der Haarwurzeln. Hierdurch wird bestehendes Haar geschützt und neues Haarwachstum stimuliert.

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Der erblich bedingte Haarausfall beginnt bei Männern meist mit 20 bis 25 Jahren im Bereich der Schläfen und schreitet bis zum 30. Lebensjahr schnell fort. Ein Haarkranz bleibt immer stehen, da an diesen Stellen die Haarwurzeln unempfindlich für Dihydrotestosteron (DHT) sind.

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Produktbeschreibung:

Pelovit® basiert auf einer biologischen Wirkstoffkombination

von Vitaminen, Aminosäuren und Spurenelementen.

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Samstag, Februar 28, 2009

ZDF spendierfreudig

Richtig ! Diesmal wird nicht abkassiert usw..

Nein!
Jetzt ist das ZDF so richtig in Geberlaune!
Es beteiligt sich an den Kosten für Kurt Becks Geburtstagsfeier.
Es ist kein Scherz sondern ein Meldung von " Die Welt" onlineredaktion.
Den ganzen Artikel können sie lesen : hier klicken

Sehr interessant sind die Lesermeinungen!
Lesen Sie allles!

Zum Artikel und weiterführenden Links klick

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Freitag, Februar 27, 2009

E-Plus: Ab sofort gibts Geld für Werbe-Empfang

Für den Empfang von Werbe SMS bekommen Sie Gutschriften

Bis zu 5 Euro Gutschrift, 100 Frei-SMS oder 100 Frei-Minuten monatlich



E-Plus hat still und leise einen neuen Dienst gestartet. Mit dem Programm Seien Sie dabei können Kunden bis zu 5 Euro Gutschrift bzw. bis zu 100 Frei-SMS oder bis zu 100 Frei-Minuten in alle Netze pro Monat erhalten, wenn sie im Gegenzug Werbung per SMS und/oder MMS akzeptieren. Das Unternehmen hatte bereits mehrfach in der Vergangenheit angekündigt, ein entsprechendes Konzept umsetzen zu wollen.

An dem Werbeprogramm teilnehmen können alle Kunden, die eine E-Plus-Prepaidkarte nutzen oder einen Laufzeitvertrag mit E-Plus abgeschlossen haben. Ingesamt gibt es drei Werbepakete: Im Paket "dabei-Vorteil S" erhält der Kunde maximal 7 Werbe-SMS oder -MMS pro Woche und im Gegenzug 1,25 Euro oder 25 Frei-SMS/-Minuten pro Monat.

Das neue E-Plus-Werbeprogramm
Der "dabei-Vorteil M" bringt 15 Werbebotschaften pro Woche aufs Handy und belohnt den Kunden mit 2,50 Euro oder 50 Frei-SMS bzw. Frei-Minuten monatlich. Das größte Paket "dabei-Vorteil L" beschert zwar 5 Euro Gutschrift pro Monat bzw. 100 Frei-SMS/-Minuten, andererseits auch bis zu 30 Werbe-Nachrichten wöchentlich.

Frei-SMS und Frei-Minuten nur für Vertragskunden

Im Zuge der Registrierung kann der Kunde auch seine Interessensgebiete angeben und soll darauf zugeschnittene Werbe-Angebote erhalten. Der Wechsel zwischen den Paketen sowie die Kündigung des Werbedienstes ist jederzeit möglich. Die Gutschrift erhalten E-Plus-Vertragskunden als Rechnungsgutschrift, Prepaid-Kunden erhalten eine automatische Aufladung. Die wahlweise wählbaren Frei-SMS oder Frei-Minuten werden ausschließlich Vertragskunden angeboten.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich.

Zur Anmeldung hier klicken



Donnerstag, Februar 19, 2009

Abofalle

Kostenfallen im Internet



Eine Übersicht über die Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
zu so genannten Kostenfallen im Internet





Stand: 19. Januar 2009





Hinweis: Die Angaben hinsichtlich der Gestaltung der jeweiligen Internetseite sowie
hinsichtlich des für das Angebot verantwortlichen Unternehmens beziehen sich stets auf den
für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt unserer Abmahnung. Die aktuelle Gestaltung der
Seiten und das heute dafür verantwortlich zeichnende Unternehmen können daher von den
damaligen Gegebenheiten abweichen.





Übersicht nach Anbietern

(alphabetisch)

Direktzugriff durch Anwahl des gewünschten Anbieters

In Klammern: Eine vom entsprechenden Anbieter betriebene Internetseite





A – Z internetmedien (z.B. meine-wunderbare-katze.com)

A. Info Media Ltd. (bewerbo.com)

Ahnenforschung Ltd. (genealogie.de)

Comafive GmbH (paywin.de)

Connection Enterprises Ltd. (nachbarschaftspost.com

Content Services Ltd. (opendownload.de)

CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd. (ihre-rezepte.com)

Easyload AG (easyload.de)

First Online Service AG (dein-fuehrerschein.com)

Genealogie Ltd. (genealogie.de)

Go Web Ltd. (genealogie.de)

High Level Media Ltd. (smsfree100.de)

Hosting Media Ltd. (123simsen.com)

IgluSoft GmbH (z.B. eusms.com)

Internet Service AG vormals Xentria AG (z.B. esims.de)

JOTO Marketing GmbH (geizsms.com)

Turgut Kandemir internetmedien (ich-liebe-meine-katze.com)

Michael Kirsch Arbeitsvermittlung (tester-heute.de)

Magolino GmbH (magolino.de)

Mobile Premium Credits Ltd. (tricky.at)



N interactivemedia Ltd. (interactive-win.com)

NETContent Ltd. (z.B. routenplaner-server.com)

Netsolutions FZE (nachbarschaft24.net)

Online Content Ltd. (z.B. routenplaner-server.com)

Online Service Ltd. (z.B. berufs-wahl.de)

Quartex Ltd. (centurionet.com)

RS Web Services (JPC) (netarena.tv)

SC Adseller Media SRL (z.B. movie-tester.de)

Andreas und Manuel Schmidtlein GbR (z.B. hausaufgaben-heute.com)

SWISS Einkaufsgemeinschaft AG (condome.tv)

Verbraucherbund AG (z.B. produktpruefer.de)

Verimount FZE LLC (firstload.de)

VitaActive Ltd. (z.b. iqfight.de)

Walea GmbH (alphaload.de)

WEB.DE (web.de)

zully-media GmbH (z.B. sms-sofort.com)



A – Z Internetmedien, Darmstadt



www.meine-wunderbare-katze.com

Unter dieser Domain wurde die Seite www*ich–liebe-meine-katze.com nach Wechsel des
Betreibers nahezu identisch wieder ins Netz gestellt. Sogar Telefon- und Faxnummer sind
dieselbe. (siehe zur Preisgestaltung unter Turgut Kandemir internetmedien).



www.mein-sudoku-club.de

Geworben wurde unter dem Aufmacher „Willkommen im SUDOKU-Club!“ für die
Mitgliedschaft in einem Club für SUDOKU-Freunde. Auf der Anmeldeseite der Webseite
wurde der Nutzer, um Mitglied im Club zu werden zu können, zur Eintragung persönlicher
Daten in die Eingabemaske veranlasst. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die
Anmeldung sei lediglich erforderlich, um auf die Inhalte der Website Zugriff zu erhalten. Ein
Hinweis darauf, dass es sich bei dem Club um ein kostenpflichtiges, mindestens 12-
monatiges Abonnement zum Preis von 7 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer monatlich
(zu zahlen im Voraus) handelt, fand sich auf der Anmeldeseite erst nach dem Scrollen zum
Seitenende inmitten eines Fließtextes unter dem Anmeldebutton.



Stand: Außergerichtlich abgeschlossen per Unterlassungserklärung

Wirkung: Seiten wurden geändert

Zur Übersicht





A. Info Media Ltd., London



www.berwerbo.com (Anmeldung derzeit nicht möglich)

Geworben wird unter der Überschrift „Der intelligente Bewerbungsmanager!“ zum Thema
Bewerbung „Über 200 Vorlagen zum Download!“. Durch die Anmeldung zu diesem Dienst
erhält der Verbraucher laut Angebot eine Mitgliedschaft von 12 Monaten zu einem Entgelt
von 99,96 € incl. MwSt. Euro sowie die Möglichkeit der Teilnahme an einem Gewinnspiel.



Die Preisangabe ist dem Angebot und dessen Beschreibung nicht eindeutig zugeordnet. Die
Teilnahme am Gewinnspiel ist an die Inanspruchnahme der Leistung gekoppelt.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Abmahnung konnte bisher nicht zugestellt
werden.



Zur Übersicht



Ahnenforschung Ltd., Berkshire



Das Unternehmen betrieb zwischenzeitlich die Seite www.genealogie.de (siehe Genealogie Ltd.)



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt.



Gewinnabschöpfungsverfahren: Es wurde ein Verfahren eingeleitet.



Wirkung: Die Seite wird nun von der Go Web Ltd. betrieben



Zur Übersicht



Comafive GmbH, Regensburg



www.paywin.de (Seite nicht mehr aufrufbar)

Geworben wurde unter dem Aufmacher „Jetzt anmelden und hunderte kostenlose
Warenproben und Gutscheine abstauben!“ für den Bezug von Warenproben und
Gutscheinen. Der Internetnutzer wurde auf der Anmeldeseite nicht über die
Kostenpflichtigkeit des Angebots informiert. Angaben über die Kostenpflichtigkeit konnte der
Verbraucher überhaupt erst durch die Betätigung der Links „So funktioniert´s“, „Kundeninfo“
bzw. „AGB“ abrufen. Dort befanden sich, eingebettet in eine Vielzahl anderweitiger
Bestimmungen und Hinweise, Angaben über die Kostenpflichtigkeit.



Stand: Außergerichtlich abgeschlossen per Unterlassungserklärung.

Wirkung: Seite wurde geändert. Mittlerweile ist das Angebot nicht mehr abrufbar.



Zur Übersicht



Connection Enterprises Ltd., British Virgin Islands



www.nachbarschaftspost.com

Den Besuchern der Seite wird die Möglichkeit geboten, Kontakte in Ihrer Umgebung bzw.
Nachbarschaft herzustellen. Durch die Anmeldung zu diesem Dienst erhält der Verbraucher
laut Angebot eine Mitgliedschaft von 24 Monaten zu einem Entgelt von 9 Euro pro Monat bei
einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Preisangabe auf der Startseite selbst ist dem Angebot
und dessen Beschreibung weder eindeutig räumlich zugeordnet noch wird ein Endpreis
genannt.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Abmahnung konnte auf den Jungferninseln
zugestellt werden. Eine Reaktion erfolgte nicht. Es wird die Möglichkeit einer
Unterlassungsklage geprüft.



Zur Übersicht



Content Services Ltd., Mannheim



www.opendownload.de



Angeboten wurde ein Downloadportal, für dessen Nutzung sich Interessenten unter Angabe
von persönlichen Daten anmelden mussten. Auf der entsprechenden Anmeldeseite befand
sich Unterhalb der Anmeldemaske ein Textfeld folgenden Inhalts: „Ich (akzeptiere die AGB
und die Datenschutzerklärung und) verzichte auf mein Widerrufsrecht.“ Des Weiteren befand
sich auf der Anmeldeseite der Internetseite www.opendownload.de neben der
Anmeldemaske folgender Text: „Durch Drücken des Buttons „Anmelden“ entstehen Ihnen
Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit
2 Jahre.



Stand: Das Unternehmen wurde wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher
durch AGB sowie fehlender Endpreisangabe abgemahnt. Zudem wurde ein Verfahren wegen
der Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern eingeleitet, da in den
Rechnungen behauptet wird, die falsche Angabe des Geburtsdatums stelle ein Betrugsdelikt
dar.

Die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärungen wurde verweigert.
Unterlassungsklage in Vorbereitung.



Zur Übersicht





CR Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd., England



www.ihre-rezepte.com

Geworben wurde unter dem Aufmacher „28.000 Kochrezepte in einer Datenbank! Jetzt sofort
mitkochen!“ für eine Datenbank mit Kochrezepten. Auf der Anmeldeseite der Webseite
wurde der Nutzer, um „Sofort-Zugriff“ auf die Kochrezepte Datenbank zu erhalten, zur
Eintragung persönlicher Daten in die Eingabemaske veranlasst. Ein Hinweis darauf, dass der
Preis für den Datenbankzugriff einmal 84,80 Euro (inkl. MwSt.) beträgt und sofort fällig ist,
befand sich auf der Anmeldeseite erst am Seitenende inmitten eines Fließtextes unter dem
Anmeldebutton. Diese Fußnote war grafisch deutlich vom weiß umrahmten Anmeldefeld
abgegrenzt.





Stand: Das Verfahren wurde eingestellt.

Eine Abmahnung konnte nicht zugestellt werden. Es folgt mittlerweile eine Umleitung zu
www*ihre-rezepte.de, auf der eine ähnlich gestaltete Seite eines anderen Betreibers findet.



Zur Übersicht



EasyLoad AG, Schweiz



www.easyload.de (Seite zur Zeit nicht aufrufbar)

Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Jetzt kostenlos Zugang einrichten!
Sofort nach Einrichtung mit voller Geschwindigkeit downloaden“ die Nutzung eines
Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenlos Zugang
einrichten“ öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher
Daten die Anmeldung zur Nutzung des Angebots durchführen konnte. Diese Seite trug
folgende Überschrift: „Jetzt kostenlos anmelden und testen.“ Der Überschrift war folgender
Text angestellt: „Jetzt gleich kostenlos anmelden und gratis testen. Probieren Sie Easyload
risikofrei bis zu 1 Woche und 5GigaByte (5000MB) Frei-Downloads ohne Druck aus. (…)“

In den AGB, die lediglich über einen kleinen Link am untersten Ende der Website
abrufbar waren, war u.a. geregelt „Der Vertrag wird für die vereinbarte
Vertragslaufzeit geschlossen. Wurde ein Testzeitraum gewählt, beginnt der
Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes oder nach überschreiten des freien
Testvolumen (5GB 5000MB), sofern nicht innerhalb des vereinbarten



Testzeitraumes (7 Tage) oder vor Ablauf des Testpaketes (5GB 5000MB)
fristgerecht gekündigt wird. (…)“



Stand: Unternehmen wurde abgemahnt. Verfahren ruht bis auf Weiteres.

Zur Übersicht



First Online Service AG, Schweiz



www.dein-fuehrerschein.com (Seite nicht mehr aufrufbar)

Geworben wurde für die Teilnahme an einem Online-Führerscheintest. Der Preis für die
Teilnahme betrug einmalig 64,80 Euro. Dies ergab sich lediglich aus einer klein gedruckten
Textpassage am unteren Bildschirmrand.



Stand: Unternehmen wurde abgemahnt. Verfahren ruht bis auf Weiteres.

Wirkung: Das Angebot ist nicht mehr abrufbar.



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Genealogie Ltd., Berkshire



www.genealogie.de

Es wurde für die Aufnahme in eine Datenbank, zum Zwecke der Namens- und
Ahnenforschung geworben. Auf den Preis für diese Datenbankaufnahme i.H.v. 60 € wurde
erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Namens- und Ahnenforschung
starten“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.



Stand: Gerichtlich abgeschlossen. Das erstinstanzliche Unterlassungsurteil gegen die
Geschäftsführerin der Genealogie Ltd. wird rechtskräftig, nachdem die Gegenseite die
Berufung zurückgenommen hat. Das OLG Frankfurt a.M. hatte zuvor darauf hingewiesen,
dass es der Berufung keine Aussicht auf Erfolg einräumt.



Pressemitteilung des vzbv zum Urteil abrufbar unter:

http://www.vzbv.de/go/presse/946/index.html



Wirkung: Seite wird jetzt von der Go Web Ltd. betrieben.



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Go Web Ltd., Franfurt a.M.



www.genealogie.de

Das Unternehmen betreibt mittlerweile die Seite www.genealogie.de (siehe Genealogie Ltd.)



Stand: Das Unternehmen und der Geschäftsführer wurden abgemahnt.



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High Level Media Ltd, London vormals Theana Ltd., London



www.smsfree100.de

Geworben wurde mit dem Slogan: „Jetzt 100 GRATIS SMS und Preise im Wert von 5.000 €
gewinnen“. Der Internetbenutzer konnte direkt von der Startseite der Website sms
verschicken. Dabei war das Eingabefeld mit „SMSFREE - verschicke SMS umsonst & 140
Zeichen“ überschrieben. Darauf, dass es sich bei dem Angebot um eine Testmitgliedschaft



handelt, welche sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis
von 8 € pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wurde ausschließlich in
den AGB hingewiesen.



Stand: Die Abmahnung konnte nicht zugestellt werden („Briefkastenfirma“). Seite wird
mittlerweile von einer Anderen Firma betrieben.



High Level Media Ltd, London war auch verantwortlich für: www.smsfree24.de, eine nach
vergleichbarem Muster aufgebaute Internetseite.



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Hosting Media Ltd., London



www.123simsen.com

Dort wurde für das Versenden von SMS geworben. Auf das Entgelt i.H.v. 8,00 € monatlich
bei einer Laufzeit von einem Jahr, das im Voraus für ein Jahr in Rechnung gestellt wird,
wurde erst am Ende der Anmeldeseite weit unterhalb des Buttons „SMS versenden“ in klein
gedruckter schwarzer Schrift auf dunkel blauem Hintergrund hingewiesen.



Stand: Die Abmahnung konnte nicht zugestellt werden. Die Seite wird mittlerweile von einer
anderen Firma betrieben.



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IgluSoft GmbH



www.eusms.com

www.youminder.de

www.eusms.be

www.starmsg.com



Auf diversen europäischen Internet-Seiten wurde für „Inklusiv-SMS“ sowie einen günstigen
SMS-Versand zu einem Preis ab 5 Cent bzw. 6,5 Cent pro weitere SMS geworben. Der
einmalige Einrichtungspreis von 94,69 EUR bei www.eusms.de bzw. von 149 EUR bei
www.youminder.de für den Dienst war entweder hellblau auf hellblauem Untergrund
eingeblendet oder aber erschien erst am unteren Bildschirmrand nach dem Herunterscrollen,
eingeblendet in identischer Farbe wie der Hintergrund.



Stand: außergerichtlich abgeschlossen (Unterlassungserklärung)

Wirkung: Gegenstand des Verfahrens waren sämtliche europäische Internetseiten des
Unternehmens. Diese wurden geändert.



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Internet Service AG vormals Xentria AG, Schweiz



www.lebensprognose.com

Es wurde angeboten, die persönliche Lebenserwartung zu testen. Ein Hinweis darauf, dass
es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, war erst in der letzten Zeile der
Startseite zu finden. Dort stand weit unterhalb des Buttons „Test starten“ am Ende eines
klein gedruckten Fließtextes: „Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59
Euro.“



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt.

Wirkung: Es wird innerhalb der Anmeldemaske auf den Preis hingewiesen.




www.speedcartester.com (Seite nicht mehr aufrufbar)

www.testcars.de (keine Anmeldungen mehr möglich)

Geworben wurde für die Aufnahme in eine Datenbank, aus der Automobilhersteller
Testfahrer für Sportwagen auswählen. Es wurde versprochen, kostenlose Testfahrten in
Autos der "gehobenen" Kategorie zu organisieren. Auf den Preis für diesen Service i.H.v. 8 €
pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten wurde erst am Ende der Anmeldeseite
unterhalb des Button „Jetzt Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.



www.esims.de

Geworben wurde für „111 SMS gratis“. Darauf, dass es sich um einen Testzugang handelt,
der sich nach 14 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einem Preis i.H.v. 8 € pro
Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten umwandelt, wurde erst am Ende der Anmeldeseite
unterhalb des Buttons „Anmelden“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.



Stand: Gerichtlich abgeschlossen: Unterlassungsklage LG Stuttgart bezüglich der Seiten
www.esims.de und www.testcars.de erfolgreich (rechtskräftig). Die Gegenseite hat die
zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen.



Pressemitteilung des vzbv zum Urteil gegen die Internet Service AG abrufbar unter:
http://www.vzbv.de/go/presse/888/index.html



www.genlogie.com

Ähnlich wie oben www.genealogie.de . Der Preis betrug 5 € pro Monat bei einer Laufzeit von
12 Monaten.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Es wird geprüft, ob Unterlassungsklage
eingereicht wir.



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JOTO Marketing GmbH, Schweiz



www.geizsms.com (Seite nicht mehr aufrufbar)

Geworben wurde mit dem Aufmacher „Anmelden und 100 SMS sofort gratis versenden“. Auf
der Seite befand sich ein Formular, mit dem sich der Nutzer anmelden sollte. Auf das
Nutzungsentgelt i.H.v. 8,00 € im Monat (zzgl. Mehrwertsteuer), das jährlich im Voraus in
Rechnung gestellt wird, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines 14-tägigen Probezeitraumes
kündigt, wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Anmeldebuttons („Anmeldung
absenden“) in klein gedruckter Schrift nach anderen Informationen über eine
Gewinnspielteilnahme hingewiesen.



Stand: Auf die beim Landgericht Berlin eingereichte Unterlassungsklage erging ein positives
Versäumnisurteil.

Wirkung: Seite nicht mehr aufrufbar.



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Turgut Kandemir internetmedien, Darmstadt



www.ich-liebe-meine-katze.com (Seite nicht mehr aufrufbar)

Geworben wurde unter dem Aufmacher „Willkommen im Katzen-Club!“ für die Mitgliedschaft
in einem Club für Katzenliebhaber. Auf der Anmeldeseite der Webseite wurde der Nutzer,
um Mitglied im Club zu werden zu können, zur Eintragung persönlicher Daten in die
Eingabemaske veranlasst. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Mitgliedschaft sei
lediglich dazu erforderlich, um die Abwicklung von Einkäufen im „Buttonshop“ abwickeln zu


können und den angepriesenen Gratis-Button erhalten zu können. Ein Hinweis darauf, dass
es sich bei dem Club um ein kostenpflichtiges, mindestens 12-monatiges Abonnement zum
Preis von 7 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer monatlich (zu zahlen im Voraus) handelt,
fand sich auf der Anmeldeseite erst nach dem Scrollen zum Seitenende inmitten eines
Fließtextes unter dem Anmeldebutton.



Stand: Außergerichtlich abgeschlossen per Unterlassungserklärung.

Wirkung: Die Seite ist nicht mehr aufrufbar.



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Michael Kirsch Arbeitsvermittlung, Fulda



www.tester-heute.de (Seite nicht mehr aufrufbar)

Geworben wurde für die Aufnahme in eine Datenbank für die Teilnahme an Arzneimitteltests
und klinischen Studien. Auf das Entgelt für die Aufnahme in die Bewerberdatenbank i.H.v.
80 € wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmelden“ in klein
gedruckter Schrift hingewiesen.



Stand: Erfolgreich gerichtlich abgeschlossen (Anerkenntnisurteil, Landgericht Fulda)

Wirkung: Seite nicht mehr aufrufbar.



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Magolino GmbH, Erlangen



www.magolino.de

Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“
wahlweise der Bezug eines „Gewinnspiel-Magazins“, eines „Gutschein-Magazins“ sowie
eines „Literatur-Magazins“ angeboten. Nach Auswahl des gewünschten Magazins auf der
Startseite öffnet sich eine Seite mit der Beschreibung des entsprechenden Produkts. Auf der
rechten Bildschirmhälfte kann der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung
durchführen. Diese Anmeldung konnte der Benutzer durch einen Klick auf die mit
„Gratisexemplar* >> Jetzt anfordern!“ beschriebene Schaltfläche bestätigen. Am unteren
Ende der Anmeldeseite befindet sich ein in kleiner Schrift gedruckter Hinweis, dass sich das
Abonnement nach Ablauf von zwei Wochen automatisch um 12 Monate verlängert, wenn
nicht rechtzeitig widersprochen wird. Die Kosten betragen monatlich 4,99 Euro.



Stand: Erfolgreich gerichtlich abgeschlossen (Versäumnisurteil, Landgericht Nürnberg-Fürth)
Wirkung: Seite wurde geändert.



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Mobile Premium Credits Ltd., Schweiz



www.tricky.at (Seite nicht mehr aufrufbar)

Dem Internetbenutzer wurde angeboten, sich „durch nur eine Anmeldung,
Gutscheine im Wert von min 200 Euro, zu sichern“. Ein Hinweis darauf, dass es
sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, war auf der Startseite nicht
zu finden. Vielmehr wurde darauf hingewiesen, dass „keine monatlichen Kosten“
entstehen. Erst auf der Folgeseite, auf welcher sich die Eingabemaske für die
persönlichen Daten des Benutzers befindet, stand am unteren Bildschirmrand der
folgende, vom Benutzer mit einem Häkchen zu bestätigende Passus: „Ja, ich habe
die AGB und Kundeninfos (…). Die Einrichtung des Accounts kostet einmalig
einhundertzwanzig Euro und wird in Rechnung gestellt.“




Stand: Verfahren wurde eingestellt, da die Seite nicht mehr aufrufbar ist. Die Abmahnung
konnte nicht zugestellt werden.



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N interactivemedia Ltd., UK



www.interactive-win.com (Seite nicht mehr aufrufbar)

Angeboten wurde hier unter der Überschrift „Wir suchen die besten Gewinnspiele im Internet
für Sie!“ die Möglichkeit mit nur einer Anmeldung an 2500 Gewinnspielen teilzunehmen. Die
Anmeldeseite war grob unterteilt in den Anmeldebereich auf der linken Seite sowie einer
rechtsseitigen Spalte mit Bildern von Gewinnern sowie Texten. Unter der Überschrift „Top-
Gewinne“ fand sich ein Fließtext, welcher sich augenscheinlich auf die möglichen Gewinne
bezog. Der Anmeldebereich hingegen beinhaltete ein Formular, in welches der Verbraucher
seine persönlichen Daten zur Anmeldung eintragen sollte sowie eine mit „Anmeldung
absenden“ beschriftete Schaltfläche. Die Preisangabe erfolgte in der rechten Spalte der
Seite innerhalb des oben zitierten kleingedruckten Fließtextes, welcher optisch eindeutig zur
Darstellung der möglichen Gewinne gehörte. Angebot und Preisangabe sind dabei sowohl
räumlich (durch abgrenzende grafische Rahmen) als auch vom Zusammenhang
(Anmeldebereich ohne Preisangabe, die erst bei Hinweisen zu Gewinnmöglichkeiten erfolgt)
deutlich voneinander getrennt.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Seite ist nicht mehr aufrufbar. Das
Verfahren wurde eingestellt.



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NETContent Ltd., Frankfurt a.M.



www.vorlagen-archiv.com

Es wurde für das Herunterladen von Dokumentvorlagen geworben. Auf das Nutzungsentgelt
i.H.v. 39,95 € wurde erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des Button „Anmeldung
abschicken“ in klein gedruckter Schrift hingewiesen.



www.gedichte-server.com www.sudoku-welt.com

www.grafik-archiv.com www.kochrezepte-server.com



Auf der Seite www.gedichte-server.com wurde für den Zugriff auf eine
Gedichtedatenbank geworben. Auf der Seite www.sudoku-welt.com wurde der
Zugriff auf Sudoku-Rätsel beworben. Auf der Seite www.grafik-archiv.com wurde
für das Herunterladen von Gifs und Cliparts geworben. Auf der Seite
www.kochrezepte-server.com wurde der Zugriff auf Kochrezepte beworben.

Auf das Nutzungsentgelt i.H.v. 39,95 € (www.gedichte-server.com, www.grafik-
archiv.com, www.kochrezepte-server.com) bzw. i.H.v. 49,95 € (www.sudoku-
welt.com) wurde jeweils erst am Ende der Anmeldeseite unterhalb des
Anmeldebuttons („zum Gedichte Archiv“, „Jetzt ins Rezepte-Archiv“, „JETZT
ANMELDEN“, „zu den SUDOKU Rätseln“) in klein gedruckter Schrift hingewiesen.



Stand: Gerichtlich abgeschlossen: Rechtskräftiges Unterlassungsurteil des Landgerichts
Frankfurt a.M. gegen den Geschäftsführer der NetContent Ltd.

Wirkung: Seiten werden mittlerweile von der Online Content Ltd. betrieben.



www.every-game.com

Ähnlich wie oben. Hier wurden Computerspiele zum Download angeboten. Nutzungsentgelt:
49,95 €





Stand: Verfahren ruht bis auf Weiteres.



www.grußkarten-versand.com

Ähnlich wie oben Hier wurden Grußkarten zum Download angeboten. Nutzungsentgelt:
59,95 €



Stand: Verfahren ruht bis auf Weiteres.



www.routenplaner-server.com

Ähnlich wie oben. hier wurde die Berechnung von Fahrtrouten angeboten. Nutzungsentgelt:
59,95 €



Stand: Verfahren ruht bis auf Weiteres.



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Netsolutions FZE, Dubai



www.nachbarschaft24.net

Den Besuchern der Seite wird die Möglichkeit geboten, Kontakte in Ihrer Umgebung bzw.
Nachbarschaft herzustellen. Durch die Anmeldung zu diesem Dienst erhält der Verbraucher
laut Angebot eine Mitgliedschaft von 24 Monaten zu einem Entgelt von 9 Euro pro Monat bei
einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Preisangabe auf der Startseite selbst ist dem Angebot
und dessen Beschreibung weder eindeutig räumlich zugeordnet noch wird ein Endpreis
genannt.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Abmahnung konnte in Dubai nicht
zugestellt werden.

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Online Content Ltd., GBR



www.astrologie-server.com www.every-game.com

www.gedichte-server.com www.gehalts-rechner.de

www.grafik-archiv.com www.grußkartenversand.com

www.hausaufgaben-server.com www.kochrezepte-download.de

www.kochrezepte-server.com www.routenplaner-server.com

www.sudoku.de www.sudoku-welt.com

www.tattoo-server.com www.vorlagen-archiv.com

www.vorlagen-land.de



Der Anbieter übernahm u.a. die Seiten der NetContent Ltd. Die Seiten erscheinen zumindest
hinsichtlich der Platzierung der Preisangabe im Großen und Ganzen unverändert. Näheres
daher oben unter NetContent Ltd.



Stand: Die Abmahnung konnte bisher nicht zugestellt werden.



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Online Service Ltd., GBR



www.lebenstest.de

www.berufs-wahl.de

www.iq-fieber.de



www.online-flirten.de

Auf der Seite www.lebenstest.de wurde unter dem Aufmacher „Wie alt werden Sie?“ für
einen Lebenserwartungstest geworben. Auf der Seite www.berufs-wahl.de wurde unter dem
Aufmacher „Welcher Beruf ist der richtige für Sie?“ für Tipps und Infos zur richtigen
Berufswahl geworben. Auf der Seite www.iq-fieber.de wurde unter dem Aufmacher „Wie
schlau bist Du?“ für einen IQ-Test geworben. Auf der Seite www.online-flirten.de wurde unter
dem Aufmacher „Dating, Flirten, Freunde finden“ für ein online Flirt-Portal geworben.

Auf der Anmeldeseite der jeweiligen Website wurde der Nutzer, um die angebotene Leistung
in Anspruch nehmen zu können, sowie zur Teilnahme an einem mit der Anmeldung
verbundenen Gewinnspiel, zur Eintragung persönlicher Daten in die Eingabemaske
veranlasst. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Angabe der persönlichen Daten sei
lediglich dazu erforderlich, um sich als Teilnehmer zu registrieren. Ein Hinweis darauf, dass
der Preis für die Teilnahme jeweils einmalig 59 Euro (auf der Seite www.online-flirten.de gar
79 Euro) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, beträgt, fand sich auf der Anmeldeseite erst nach
dem Scrollen zum Seitenende am Ende einer Fußnote unter dem Anmeldebutton.



Stand: Gerichtlich abgeschlossen: Rechtskräftiges Unterlassungsurteil des Landgerichts
Hanau gegen Online Service Ltd. sowie deren Director.

Wirkung: Derzeit keine Anmeldung möglich.



Pressemitteilung des vzbv zum Urteil abrufbar unter:
http://www.vzbv.de/go/presse/953/index.html



Gewinnabschöpfungsverfahren: Das Verfahren wurde zum Gegenstand eines
Gewinnabschöpfungsverfahrens in Form einer Stufenklage gemacht. In diesem Verfahren
war der Verband in erster Stufe hinsichtlich des Auskunftsanspruchs vor dem Landgericht
Hanau erfolgreich. Das Urteil vom 01.09.2008 ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat
Berufung eingelegt.



Pressemitteilung zum erstinstanzlichen Urteil abrufbar unter:

http://www.vzbv.de/go/presse/1072/index.html







www.my-adventskalender.de.

Geworben wurde unter dem Aufmacher „My-Adventskalender.de – 24 Mehrwert-Türchen +
2664 tolle Gewinne“ für einen Online-Adventskalender. Auf der Anmeldeseite der Website
wurde der Nutzer für die Teilnahme am Online-Adventskalender und für die damit
verbundene Chance auf die ausgelobten Gewinne zur Eintragung persönlicher Daten in die
Eingabemaske veranlasst. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Angabe der
persönlichen Daten sei lediglich dazu erforderlich, sich als Teilnehmer zu registrieren. Ein
Hinweis darauf, dass der Preis für die Teilnahme jeweils einmalig 59 Euro inkl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer beträgt, fand sich auf der Anmeldeseite erst nach dem Scrollen zum
Seitenende am Ende einer Fußnote unter dem Anmeldebutton.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt und erfolglos zum Unterlassen aufgefordert.
Das Landgericht Hanau hat zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen. Das Verfahren
wurde mittlerweile eingestellt, da das Unternehmen gegenüber einer anderen Organisation
eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Wirkung: Seite wurde geändert.



Pressemitteilung des vzbv zur Abmahnung abrufbar unter:
http://www.vzbv.de/go/presse/953/index.html



Gewinnabschöpfungsverfahren: Das Verfahren wurde zum Gegenstand eines
Gewinnabschöpfungsverfahrens in Form einer Stufenklage gemacht. In diesem Verfahren


war der Verband in erster Stufe hinsichtlich des Auskunftsanspruchs vor dem Landgericht
Hanau erfolgreich. Das Urteil vom 17.09.2008 ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat
Berufung eingelegt.



Pressemitteilung zum erstinstanzlichen Urteil abrufbar unter:

http://www.vzbv.de/go/presse/1072/index.html



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Quartex Ltd., Birmingham



www.CenturioNet.com (Seite nicht mehr aufrufbar)

Unter dem Aufmacher „EINE WOCHE VÖLLIG GRATIS AUSPROBIEREN!“ wurde die
Nutzung eines Downloadportals angeboten.

Nach Klick auf die Schaltfläche mit diesem Aufmacher öffnete sich eine Seite, auf
welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung zur
Nutzung des Angebots durchführen konnte. Die Eingabemaske trug die
Überschrift: „Jetzt eine Woche lang gratis testen! Sie können 1 Woche lang bis zu
1 GB runterladen – runterladen bis der Arzt kommt, ohne Risiko! Neben diesem
Slogan war ein „0-Euro-Stück“ abgebildet. Die AGB bestanden lediglich aus einem
Fließtext der die Passagen beinhaltete: „Entscheiden Sie sich zu Beginn für einen
Testzugang gelten zusätzlich folgende Vertragsbedingungen. Wenn Sie nicht
innerhalb des Testzeitraums, 7 Tage oder maximal 1 GB Daten, per Post, Fax
oder online kündigen verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. (…)
Wählen Sie nicht selbst eines unserer Leistungspakete entsteht so automatisch
der Vertrag Centurionet 10 GB. Dieser Vertrag beinhaltet 10 GB Datenkontingent
monatlich mit einer Laufzeit von 12 Monaten zu 7,80 Euro monatlich. “



Stand: Außergerichtlich abgeschlossen per Unterlassungserklärung.

Wirkung: Unter der Adresse ist mittlerweile ein völlig anderes Angebot aufrufbar.



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RS Web Services (JPC), Dubai



www.netarena.tv

Geworben wurde unter dem Aufmacher „Die ganze Welt der TV-Events jetzt live und direkt
ohne Dekoder und ohne Softwaredownload“ für Live Fernsehen über das Internet. Eine
Werbeaussage lautete: „Kostenlos mitmachen“. Auf der Anmeldeseite der Website wurde
der Nutzer für die Teilnahme am Angebot zur Eintragung persönlicher Daten in die
Eingabemaske veranlasst. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Angabe der
persönlichen Daten sei lediglich dazu erforderlich, sich als Teilnehmer zu registrieren. Ein
Hinweis darauf, dass der Preis für die Teilnahme monatlich 19,95 Euro inkl. beträgt, fand
sich auf der Anmeldeseite erst in einem unauffälligen Fließtext am Ende der Seite weit
unterhalb des Anmeldebereichs.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Abmahnung konnte in Dubai nicht
zugestellt werden.



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SC Adseller Media SRL, Rumänien



www.p2p-paradies.com



Es handelte sich um ein Internetportal zum Datenaustausch (sog. „filesharing“).
Auf der Startseite wurde mit der Botschaft „Über 10.000.000 Filesharing-Nutzer
weltweit“ sowie den Angaben „563 Mill. Texte, 48 Mill. Videos, 270 Mill. MP3’s…“
geworben. Ebenso mit den Aussagen p2p-paradies biete eine „Vielzahl an
Inhalten“ an, die „redaktionell betreut und aktuell gestaltet“ seien.



Des Weiteren befand sich auf der Seite ein vom Nutzer auszufüllendes Formular, dessen
Daten mit einem Klick auf den mit „Anmelden“ beschrifteten Knopf an den Anbieter versandt
wurden. Seitlich des Formulars war in einer Reihe mit Werbeaussagen in kleiner Schrift
folgender Hinweis angebracht:



„Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo
zum Preis von 6,90 Euro inkl. MwSt monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten mit einer
jährlichen Abrechnung im Voraus.“



Stand: Abmahnung konnte bisher nicht zugestellt werden. Das Verfahren ruht bis auf
Weiteres.



www.movie-tester.de (Seite nicht mehr aufrufbar)

Angeboten wurde den Nutzern die Möglichkeit, für eine DVD-Bewertung die jeweilige
getestete DVD behalten zu können. Auf der Seite befand sich ein Formular, mit dem sich der
Nutzer anmelden sollte.

Erst unterhalb des Anmeldebuttons („DVD abholen“) wurde der Nutzer darüber aufgeklärt,
dass nach 14-tägigem Probezeitraum eine Mitgliedschaft mit regelmäßigem
kostenpflichtigem DVD-Testen zustande kommen soll. Der Preis wurde mit 19,95 € pro
Monat mit dritteljährlicher Abrechnung im Voraus angegeben.

Dieser Hinweis befand sich in klein gedruckter Schrift nach zahlreichen anderen
Informationen über eine Gewinnspielteilnahme und die sog. „TOP-DVD“.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Abmahnung konnte diesmal auch
zugestellt werden.

Wirkung: Seite nicht mehr aufrufbar.



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Andreas und Manuel Schmidtlein OHG



www.hausaufgaben.de

www.malvorlagen.de

www.gedichte.de

www.vornamen.de

Diese Seiten wurden im September 2005 wegen Verstößen gegen Informationspflichten bei
Fernabsatzgesetzgeschäften abgemahnt. In allen Fällen hat das Unternehmen die
gewünschte Unterlassungserklärung abgegeben.



www.hausaufgaben-heute.com

www.basteln-heute.com

www.fabrikverkauf-heute.com

www.gedichte-heute.com

www.lehrstellen-heute.com

www.kunst-heute.com

www.pflanzen-heute.com

www.rauchen-heute.com

www.suchen-heute.com

www.sternzeichen-heute.com

www.steuer-heute.com


www.tattoo-heute.com

www.tiere-heute.com

www.tierheime-heute.com

www.vornamen-heute.com

www.witze-heute.com

www.wohnung-heute.com



Alle Seiten waren identisch gestaltet, nur die beworbenen Produkte/Dienste variieren. Im
Februar 2006 wurde zunächst isoliert die Seite www.hausaufgaben-heute.com wegen der
irreführenden Aussage „heute gratis“ angegriffen. Die gewünschte Unterlassungserklärung
wurde abgegeben, aber lediglich diese Seite wurde in der Folgezeit angepasst. Daraufhin
wurden im März 2006 die weiteren oben genannten Websites abgemahnt.

Wiederum wurde eine vollumfängliche Unterlassungserklärung abgegeben, die inhaltlich
sogar über das hinausging, was wir gefordert hatten. Die Umstellung der Seiten erfolgte
nach unserer Information Anfang April (vgl. aktuelle Gestaltung der Seiten). Am 15.05.06
haben wir – nach dem Versuch der außergerichtlichen Klärung – ein gerichtliches



Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet.



Wir hoffen, dass wir auf Grund der Vorgeschichte zu den Schmidtlein-Brüdern und der
vorausgegangenen Abmahnung von www.hausaufgaben-heute.com in diesem Verfahren
weniger Schwierigkeiten haben werden, dem Unternehmen seinen Vorsatz nachzuweisen,
denn jedenfalls nach der Abmahnung von www.hausaufgaben-heute.com sind die Brüder
bösgläubig gewesen.



Hinweis: Es handelt sich um eine Stufenklage. Entschieden wird zunächst über den
Auskunftsanspruch.



Unsere letzte Abmahnaktion stieß in der Öffentlichkeit auf große Resonanz, vgl. unsere
Pressemitteilung unter:

http://www.vzbv.de/go/presse/695/8/36/index.html

sowie Spiegel-Artikel „Die Masche der Brüder“ (DER SPIEGEL Heft 40/2006).



Stand: Urteil LG Darmstadt vom 13.01.2009:

Das Unternehmen wird verpflichtet, Auskunft zu erteilen unter anderem über die
Verwendung der streitgegenständlichen Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der
kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung sowie über weitere
betriebliche Kosten.

Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf
Gewinnabschöpfung beziffert werden.

Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht. Es sieht eine
vorsätzliche Handlung dann als gegeben an, wenn das Unternehmen sein Handeln nach
einer Abmahnung fortsetzt. Aufgrund der Abmahnung des vzbv bestand nach Auffassung
des Gerichts dringender Anlass, eine nochmalige rechtliche Überprüfung zu veranlassen.
Eine solche wurde jedoch nicht vorgenommen, die Seite wurde weiter betrieben.

Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der
Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe
Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe. Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von
Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der
Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.



Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





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SWISS Einkaufsgemeinschaft AG, Schweiz



www.condome.tv

Geworben wurde unter dem Aufmacher „HOL DIR DEIN GRATIS KONDOM“ für den Bezug
eines kostenlosen Kondoms. Auf der Anmeldeseite der Website wurde der Nutzer, um die
angebotene Leistung in Anspruch nehmen zu können, sowie zur Teilnahme an einem mit der
Anmeldung verbundenen Gewinnspiel, zur Eintragung persönlicher Daten in die
Eingabemaske veranlasst. Es wurde dabei der Eindruck erweckt, die Angabe der
persönlichen Daten sei lediglich dazu erforderlich, um sich als Teilnehmer zu registrieren.
Ein Hinweis darauf, dass es sich bei Ihrem Angebot nicht lediglich um die einmalige
Bestellung des Gratis-Kondoms sondern eine lediglich 14-tägige kostenlose Testphase
handelt, welche bei Ausbleiben einer Kündigung durch den Verbraucher automatisch in
einen mindestens 12-monatigen kostenpflichtigen Vertrag zum Bezug von Kondomen mit
einem Monatsbeitrag von 8 € (zu zahlen im Voraus) umwandelt, war auf der Anmeldeseite
erst unterhalb des Anmeldebuttons in einer Fußnote am unteren Bildschirmrand zu finden.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt.

Wirkung: Es wird nun im Anmeldebereich auf die Kosten hingewiesen.



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Verbraucherbund AG, Schweiz



www.produktprüfer.com (Seite nicht aufrufbar)

www.produktpruefer.com

www.produktpruefer.de

Geworben wurde für die Anmeldung als Produkttester. Auf das Entgelt i.H.v. 5,00
€ wöchentlich bei einer Laufzeit von 19 Wochen, das im Voraus in der
Gesamthöhe von 95 € in Rechnung gestellt wird, wurde erst auf der Anmeldeseite
unterhalb des Button „registrieren“ in klein gedruckter kontrastarmer Schrift
hingewiesen.



Stand: Erfolgreich gerichtlich abgeschlossen (Versäumnisurteil, Landgericht Berlin)



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Verimount FZE LLC, Wien



www.firstload.de

Dem Internetbenutzer wurde auf der Startseite unter dem Aufmacher „Jetzt KOSTENLOS
testen!“ die Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klick auf die Schaltfläche
„Jetzt KOSTENLOS testen!“ öffnete sich eine Seite, auf welcher der Benutzer unter Angabe
persönlicher Daten die Anmeldung durchführen konnte. Diese trug folgende Überschrift:
„Jetzt kostenlos anmelden!“ Geworben wurde mit einer „Sonderaktion – 14 Tage High-Speed
kostenlos testen!“ Des Weiteren fanden sich auf der Seite die Textpassagen „Mit dem
Firstload Test-Paket kostenlos durchstarten!“ sowie „Können wir Sie im Testzeitraum
begeistern und wollen Sie mehr als 1 Gigabyte downloaden, so können Sie Ihren Account
jederzeit zu einem der folgenden Pakete upgraden:“ Es folgte eine Auflistung der
angebotenen Pakete unter Hinweis auf die jeweiligen Kosten pro Monat.

Der auf der unteren Hälfte der Website gelegene Anmeldebereich selbst war überschrieben
mit: „Ja, ich will 14 Tage kostenlos testen“. In den AGB war geregelt: „Der Vertrag wird für
die vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Haben Sie einen Testzeitraum gewählt,
beginnt der Vertrag nach Ablauf des Testzeitraumes, sofern Sie nicht innerhalb des
vereinbarten Testzeitraumes (14 Tage) kündigen. (…)“




Stand: Außergerichtlich abgeschlossen per Unterlassungserklärung.

Wirkung: Seite wurde umgestaltet.



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VitaActive Ltd., Frankfurt a.M.



www.iqfight.de

Auf der Seite wurde ein IQ-Test angeboten. Ein Hinweis darauf, dass es sich hierbei um ein
kostenpflichtiges Angebot handelte, war erst in der letzten Zeile der Anmeldeseite zu finden.
Die Preis für die einmalige Teilnahme betrug 30 €.



Das Unternehmen wurde zunächst wegen unserer Ansicht nach undeutlicher Preisangabe
auf der Internetseite abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben.



Es wurde daraufhin Unterlassungsklage gegen den damaligen Director des Unternehmens
erhoben. Dieser erkannte die Klageforderung ohne Wirkung gegen die Vita Active Ltd. in der
öffentlichen Sitzung vor dem LG Frankfurt a.M an.



Stand: Erfolgreich gerichtlich abgeschlossen per Anerkenntnisurteil gegen den ehemaligen
Director.

Wirkung: Zurzeit keine Anmeldung möglich



www.lebenserwartung.de (zur Zeit keine Anmeldung möglich)

ähnlich wie oben www.lebensprognose.com, aber Entgelt „nur“ 30 €.



Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Verfahren ruht bis auf Weiteres.



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Walea GmbH, Schweiz



www.alphaload.de

Dem Internetbenutzer wurde unter dem Aufmacher „JETZT KOSTENLOS TESTEN“ die
Nutzung eines Downloadportals angeboten. Nach Klicken auf die Schaltfläche „JETZT
KOSTENLOS TESTEN“ öffnete sich eine Seite, auf welcher dem Benutzer eine Auswahl der
zur Verfügung stehenden Pakete angezeigt wurde. Darunter befand sich oben links ein
Paket, welches mit „Gratis Testangebot“ überschrieben ist. Darunter folgte die
Produktbeschreibung „2 GB / 14 Tage zum Testen (…)“ sowie eine Preisangabe in Höhe von
0,00 €.

Nach einem weiteren Klick auf das genannte „Testangebot“ wurde man zu einer Seite
geführt, auf welcher der Benutzer unter Angabe persönlicher Daten die Anmeldung
durchführen konnte. Diese trug wiederum die Überschrift: „Jetzt anmelden und 2 GB
kostenlos Downloaden“. Der Überschrift war folgender Text hintangestellt: „Nach Ihrer
Registrierung stellen wir Ihnen 2 GB gratis Download Volumen zur Verfügung um unseren
Service ausgiebig und unverbindlich testen zu können.“ In den AGB war geregelt: „Die
vertragliche Entgeltpflicht entsprechend der Preisliste beginnt für den Kunden nach Ablauf
des Testzeitraumes von 14 Tagen oder vorher nach Überschreiten des freien Testvolumens
von 2 GB = 2048 MB, sofern er nicht innerhalb des Testzeitraumes oder vor Ablauf des
Testvolumens von 2 GB fristgerecht kündigt. Kündigungen vor Ende des Testzeitraumes
bzw. vor Ausschöpfung des Testvolumens müssen vier Tage vor Ablauf des Testzeitraumes
bzw. Ausschöpfung des Testvolumens schriftlich auf postalischem Wege erfolgen. (…)“



Stand: Unterlassungsklage Landgericht Berlin erfolgreich.




Pressemitteilung des vzbv zum Urteil abrufbar unter:

http://www.vzbv.de/go/presse/946/index.html



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WEB.DE, Karlsruhe



www.web.de

Das Unternehmen versandte an Kunden per E-Mail ein Werbeangebot für ein
„Treuegeschenk“. Dort wurde unter dem Aufmacher „Dankeschön! Vielen Dank
für Ihre Treue!“ mit der Aussage „Genießen Sie 3 Monate lang alle Premium-
Funktionen rund um WEB.DE FreeMail kostenlos*!“ für eine dreimonatige
Gratismitgliedschaft im WEB.DE-Club geworben.

Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, musste der Interessent in der
unteren Hälfte der Werbeanzeige ein Häkchen setzen, mit dem er folgendes
bestätigte: „Ja, ich möchte den WEB.DE Club kostenlos testen. Ich akzeptiere die
Nutzungsbedingungen und wurde über mein Widerrufsrecht informiert.“ Die
Abgabe der Willenserklärung geschah sodann über die Schaltfläche
„Dankeschön auspacken“. Alle vorstehenden Angaben sowie weitere
Informationen zum Angebot wurden durch einen Rahmen grafisch umschlossen.

Unterhalb des Anmeldevorgangs und außerhalb des das Angebot umschließenden
Rahmens befand sich eine Fußnote, welche mit: „*Hinweis zu Ihrem Treuegeschenk:“
überschrieben war. Erst aus dieser ergab sich, dass es sich bei dem Angebot nicht lediglich
um eine kostenlose Mitgliedschaft von 3 Monaten handelt. Vielmehr sollte sich die
Mitgliedschaft, sofern der Interessent die Mitgliedschaft nicht innerhalb dieser 3 Monate
beendete, um weitere 12 Monate zum Preis von nur 5,- Euro/Monat verlängern.



Stand: Unterlassungsklage wurde eingereicht und war in erster Instanz vor dem Landgericht
Koblenz erfolgreich. Das Urteil vom 19.08.2008 ist nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat
Berufung eingelegt.



Pressemitteilung zum erstinstanzlichen Urteil abrufbar unter:

http://www.vzbv.de/go/presse/1072/index.html



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zully-media GmbH, Leipzig



www.sms-sofort.com

www.sms-jetzt-senden.de

Geworben wurde jeweils für das Angebot „Täglich 5 SMS versenden…“. Um das
Angebot in Anspruch zu nehmen musste der Interessent u.a. auf der Startseite
seine Handynummer frei schalten und auf der Folgeseite seine persönlichen
Daten in ein Formular eintragen. Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des
Angebots befand sich lediglich in den AGB sowie auf der Startseite in einer
kleingedruckten Textzeile überhalb des Aufmachers „SOFORT-SMS.COM“ bzw.
„SMS-JETZT-SENDEN.DE“. Die Textzeile lautet: „Spar Abo zum Preis von 8
Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer
jährlichen Abrechnung im Voraus.“



Ergebnis: Gerichtlich abgeschlossen: Rechtskräftiges Unterlassungsurteil des
Landgerichts Leipzig.

Wirkung: Die Seite wurde geändert.
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Anmerkung. Es wurden absichtlich keine Links zu den Anbietern erstellt .
Wer sich die Seiten trotzdem ansehen möchte, kann die URL kopieren und im Browser setzen und aufrufen.
Eine vollständige PDF Datei gibt es hier ( ganz unten im Artikel auf Liste der Abofallen klicken)

PS: Auf der Seite http://www.onlinekosten.de/news/artikel/32903/0/Warnung-vor-neuer-Abofalle-Skype-at-zockt-ab

Die Liste wurde erstellt vom Bundesverand Verbraucherzentrale vzbv erstellt!

Dienstag, Februar 03, 2009

Scheidung und Unterhalt

Tipps , Tricks und Ratschläge zum Thema Scheidung und Unterhalt

Wenn Sie nicht perfekt auf die Scheidung vorbereitet sind,
kann sich das auf Ihr gesamtes Leben negativ auswirken.
Eine Scheidung hat schon viele Menschen finanziell ruiniert!
lle aktuellen gesetzlichen Informationen rund um Scheidung
und Unterhalt inkl. dem neuen Unterhaltsgesetz 2008
gibt es
jetzt in einem 236 - seitigem Ratgeber von der
Familienanwältin Anja Schneider.
Die Rechtsanwältin hat den Ratgeber "Tipps, Tricks
und Ratschläge zu Ehescheidung und Unterhalt" in
eine für Laien verständliche Sprache übersetzt.
Darüber hinaus gibt es alle Tricks um die Kosten
zu senken und alle wichtigen Formulare zum Download.

Zur weiteren Erläuterungen Scheidung Unterhalt klick

Zum Anbieter Ratgeber Scheidung Unterhalt klick :

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Scheidung-Unterhalt-Tipps-Tricks-Ratschlaege

Samstag, Januar 24, 2009

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