Hiobsbotschaft
Eine weitere Hiobsbotschaft für Hartz-IV Empfänger.
Es besteht kein Anspruch auf eine einmalige Beihilfe für eine Brille oder Kontaktlinsen,Zahnersatz usw..
Lesen Sie alles zu diesen Urteil hier ........... .
Sonntag, März 11, 2007
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